Schulintern

Änderung der Maskenpflicht

Ab kommenden Montag gibt es neue Regeln zur Maskenpflicht. Die Testpflicht für den Schulbesuch zählt weiter!

  • Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben – Tage – Inzidenz an drei aufeinander folgenden  Tagen unter 35, so gilt die Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Schulgebäude, bis der Platz im Klassenraum, im Lehrerzimmer oder im Büro erreicht ist. Im Freien und während des Unterrichts am Platz besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.
  • Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen
    über 35, sind alle Personen auf dem Schulgelände verpflichtet, sowohl im Schulgebäude (Unterrichts – und
    Fachräume, Flure, Gänge und Treppenhäuser, beim Pausenverkauf, in der Mensa, im Verwaltungsbereich, im Lehrerzimmer) als auch im freien Schulgelände Maske zu tragen. Die Maskenpflicht umfasst grundsätzlich die
    Zeit des gesamten Schulbesuchs inklusive des Unterrichts.
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