Änderung der Maskenpflicht
Ab kommenden Montag gibt es neue Regeln zur Maskenpflicht. Die Testpflicht für den Schulbesuch zählt weiter!
- Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben – Tage – Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen unter 35, so gilt die Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Schulgebäude, bis der Platz im Klassenraum, im Lehrerzimmer oder im Büro erreicht ist. Im Freien und während des Unterrichts am Platz besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.
- Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagenüber 35, sind alle Personen auf dem Schulgelände verpflichtet, sowohl im Schulgebäude (Unterrichts – undFachräume, Flure, Gänge und Treppenhäuser, beim Pausenverkauf, in der Mensa, im Verwaltungsbereich, im Lehrerzimmer) als auch im freien Schulgelände Maske zu tragen. Die Maskenpflicht umfasst grundsätzlich dieZeit des gesamten Schulbesuchs inklusive des Unterrichts.