GTS – Häufig gestellte Fragen

Reicht die Zeit für die Erledigung der Hausaufgaben?

In den meisten Fällen reicht die Stunde für die Erledigung der Hausaufgaben aus. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass die Arbeitszeit manchen Schülern, die etwas langsamer oder bedächtiger arbeiten, nicht reicht. Solltest du zu dieser Gruppe von Schülern gehören, suche bitte das Gespräch mit deinem/-r Klassenlehrer/-in.

Braucht man zu Hause nichts mehr tun?

Die Teilnahme an der GTS ist für viele Kinder und Eltern eine Erleichterung. Es ist aber wünschenswert und manchmal zwingend notwendig, dass du dir zu Hause allein noch etwas Zeit nimmst, um z. B. Vokabeln zu lernen und um dich auf eine Klassenarbeit vorzubereiten. Da am Freitag keine GTS stattfindet, musst du an diesem Tag die Hausaufgaben und Übungen für Tests zu Hause erledigen.

Was muss ich beachten, wenn ich krank bin?

Im Falle einer Erkrankung ist die Schule bis spätestens 9.00 Uhr zu informieren, damit das Essen rechtzeitig abbestellt werden kann. Das Sekretariat mit den Sekretärinnen Frau Heene und Frau Brednich ist ab 7.30 Uhr besetzt. Telefon: 06321-9186-10
Außerhalb der Sekretariatszeiten (z.B. am Wochenende oder nachmittags) kannst du uns gerne auch ein Fax (06321-9186-11) oder eine E-Mail (rsplus@schulen-nw.de) senden.

Was muss bei einer gewünschten Beurlaubung beachtet werden?

Wenn du beispielsweise einen Arzttermin hast oder zum Konfirmandenunterricht musst, ist eine vorherige Beurlaubung notwendig. Um eine erfolgreiche Arbeit in der GTS zu gewährleisten, soll diese nach Möglichkeit nicht vor 15.00 Uhr liegen.
Allgemein möchten wir dich bitten, Beurlaubungen mindestens 2 Tage im Voraus über die Klassenleitung zu beantragen. Einmalige Beurlaubungen werden durch die Klassenleitung genehmigt und umgehend dem Sekretariat mitgeteilt.
Im Falle von regelmäßigen außerschulischen Veranstaltungen (Konfirmandenunterricht u.ä.) sollte es bei einem Tag in der Woche bleiben. Die schriftliche Meldung hierfür kannst du auf dem Merkzettel  zur AG-Teilnahme vermerken. Deine Eltern müssen dies aber unterschreiben.

Wie viel kostet das tägliche Mittagessen?

Das Essensgeld beträgt z. Zt. 2,90 € pro Essen und ist auf ein volles Kalenderjahr (01.08. bis 31.07.) umgelegt (36,25 € pro Monat), betrifft also auch die Ferienmonate. Die Erstattung des Essensgeldes für rechtzeitig entschuldigte Fehltage erfolgt am Schuljahresende durch den Schulträger. Eine Ermäßigung kann beantragt werden. Anträge dafür gibt es im Sekretariat.
Eine Befreiung von der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung setzt voraus, dass du dir ein abwechslungsreiches Mittagessen mitbringst. Die Befreiung kann jeweils für das neue Schulhalbjahr beantragt werden.

Warum fällt manchmal eine AG aus?

Ein schwieriges Organisationsproblem entsteht für uns bei der Erkrankung von Lehrkräften. In diesen Fällen müssen wir vor allen Dingen die Vertretung des Fachunterrichts am Vormittag und der Arbeitszeit am Nachmittag sicherstellen. Auf jeden Fall werden wir gewährleisten, dass die Schüler/innen bis 15.00 Uhr Unterricht haben. Die anschließenden Arbeitsgemeinschaften können nicht immer sinnvoll vertreten werden.

Gibt es GTS-Unterricht an Wandertagen?

An Wandertagen oder bei Unterrichtsgängen setzt die Klassenleitung das Ende des Unterrichtstages fest. Dies hängt auch vom zeitlichen Rahmen bzw. Ziel der Veranstaltung ab. Im Anschluss an einen Wandertag ist in der Regel keine Ganztagsschule.

Gibt es noch "Hitzefrei"?

Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass der Ganztagsunterricht zum Teil große Belastungen für die Schüler mit sich bringt. Diese werden unter Umständen durch Einwirkung extremer Witterungsverhältnisse (große Hitze u.ä.) noch verstärkt.
Die Schulleitung möchte sich daher die Möglichkeit offen halten, in diesen Ausnahmefällen den Nachmittagsunterricht früher zu beenden. In solchen Fällen werden wir dich aber mindestens einen Tag vorher informieren.

Wann kann gekündigt werden?

Die Anmeldung für die offene Ganztagsschule verlängert sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben automatisch für das neue Schuljahr, wenn Sie diese nicht schriftlich kündigen.
Die Kündigung zum neuen Schuljahr muss bis spätestens 1. März des laufenden Jahres bei der Schulleitung vorliegen. Dieser Termin ist verbindlich! Vordrucke für die Abmeldung sind im Sekretariat oder hier als Download erhältlich.
Bitte suche vor deiner Abmeldung zunächst das Gespräch mit deinen Eltern und deinem/r Klassenlehrer/in. Falls du hierzu noch Fragen hast, wende dich bitte – auch telefonisch – an uns.

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